Dr. Gummel & Beck

Verkehrsrecht – mit ADAC Vertragsanwalt

Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die Abwicklung eines Unfalls ein­schließlich der Bearbeitung aller versicherungsrechtlichen Fragestellungen, zum anderen die fachgerechte Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.

Gerade in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen empfiehlt sich wegen der oft unterschätzten Komplexität der Rechtsmaterie die Inanspruchnahme an­waltlicher Hilfe. Sollten Sie hier Bedarf haben, nehmen Sie bitte schon so­fort nach Bekanntgabe des Vorwurfs durch die Verfolgungsbehörde Kon­takt mit uns auf. Denn jede unbedachte Äußerung gegenüber den Ermitt­lungsbehörden kann dazu führen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine uneingeschränkte Verteidigung gegen den erhobenen Vorwurf nicht mehr aussichtsreich erfolgen kann.

Die Kanzlei Dr. Gummel und Beck in Nürnberg hat über viele Jahrzehnte mit ihrem Senior Dr Gummel einen Vertragsanwalt für den ADAC gestellt und verfügt auch darüber hinaus im Verkehrsrecht über beste Kenntnisse. Hinzu kommen die über die Jahre gewachsenen Kontakte, die es uns ermöglichen, Ihnen - gleich in welcher Weise Sie be­troffen sind - umfassend und bestmöglich zu Ihrem Recht zu verhelfen oder Sie vor Schaden zu bewahren.