Verkehrsrecht – mit ADAC Vertragsanwalt
Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die Abwicklung eines Unfalls einschließlich der Bearbeitung aller versicherungsrechtlichen Fragestellungen, zum anderen die fachgerechte Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.
Gerade in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen empfiehlt sich wegen der oft unterschätzten Komplexität der Rechtsmaterie die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe. Sollten Sie hier Bedarf haben, nehmen Sie bitte schon sofort nach Bekanntgabe des Vorwurfs durch die Verfolgungsbehörde Kontakt mit uns auf. Denn jede unbedachte Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden kann dazu führen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine uneingeschränkte Verteidigung gegen den erhobenen Vorwurf nicht mehr aussichtsreich erfolgen kann.
Die Kanzlei Dr. Gummel und Beck in Nürnberg hat über viele Jahrzehnte mit ihrem Senior Dr Gummel einen Vertragsanwalt für den ADAC gestellt und verfügt auch darüber hinaus im Verkehrsrecht über beste Kenntnisse. Hinzu kommen die über die Jahre gewachsenen Kontakte, die es uns ermöglichen, Ihnen - gleich in welcher Weise Sie betroffen sind - umfassend und bestmöglich zu Ihrem Recht zu verhelfen oder Sie vor Schaden zu bewahren.