Dr. Gummel & Beck

Strafrecht – über 40 Jahre Erfahrung

Es gibt Situationen, in denen Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch neh­men sollten: gleichgültig ob Sie als Beschuldigter zu einer Verneh­mung zur Polizei vorgeladen werden, eine Hausdurchsuchung erfolgt ist oder Sie auf eine andere Art im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafver­fahrens betroffen sind. Unsere Erfahrung wird verhindern, dass Ihre Un­kenntnis zu Ihrem Verhängnis wird.

Aber auch wenn das Verfahren schon fortgeschritten und z.B ein Strafbe­fehl, ein Urteil oder gar ein Haftbefehl ergangen ist, und die Frage von Rechtsmitteln ansteht: wenden Sie sich an uns bevor die kurzen Fristen hierfür abgelaufen sind!

Unsere Erfahrung kommt Ihnen in allen Bereiche des Strafrechts zu Gute, insbesondere bei:

  • Verkehrsdelikten (Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs)
  • Wirtschaftsstrafsachen (Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Bankrott)
  • Eigentums- und Vermögensdelikten (Diebstahl, Betrug, Un­terschlagung oder Untreue)
  • Gewaltdelikten (Körperverletzung, Nötigung, Raub, Vergewaltigung)
  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

und allen weiteren Straftatbeständen.

Was immer man Ihnen zur Last legt: Treten Sie nur in Begleitung eines qualifizierten Strafverteidigers den erfahrenen Ermittlern und Gerich­ten gegenüber. Wir stehen Ihnen in allen Strafrechtsbereichen mit unserem Wissen und unseren Kontakten qualifiziert zur Seite.